Hilfe bei Betriebsprüfung & Außenprüfung

Betriebsprüfung läuft – und die Nachforderung wird immer höher?

Wir unterstützen Unternehmer bei schwierigen und bereits laufenden Betriebsprüfungen. Wir analysieren die Ausgangslage, prüfen Hinzuschätzungen und andere streitige Feststellungen und entwickeln eine klare Strategie für das weitere Verfahren.

  • Auch bei laufender Prüfung
  • Auch als Zweitmeinung
  • Kein Beraterwechsel nötig

Steuerberater · Dipl.-Finw. (FH) · Bundesweite Beratung

Nico Bützler, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt (FH)
Nico BützlerSteuerberater · Dipl.-Finw. (FH) · NB Steuerberatung, Köln

Typische Situationen

Kommt Ihnen das bekannt vor?

„Der Prüfer fordert immer weitere Unterlagen.“

„Plötzlich stehen erhebliche Hinzuschätzungen im Raum.“

„Sie verstehen nicht, wie das Finanzamt auf die geforderte Summe kommt.“

„Bestimmte Betriebsausgaben oder Umsätze werden anders beurteilt.“

„Ihr Steuerberater begleitet die Prüfung, Sie möchten aber eine unabhängige zweite Einschätzung.“

„Sie haben Ihre steuerlichen Angelegenheiten bisher weitgehend selbst organisiert und benötigen jetzt Unterstützung.“

Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, sehen wir uns Ihren Fall an – kostenlos und unverbindlich.

Fall kostenlos einschätzen lassen

Einstieg in jeder Phase

Wir steigen dort ein, wo Ihre Betriebsprüfung gerade steht.

Phase 1

Betriebsprüfung angekündigt

Wir analysieren die Prüfungsanordnung, die betroffenen Jahre und Steuerarten, identifizieren erkennbare Risikobereiche und strukturieren das weitere Vorgehen.

Phase 2

Betriebsprüfung läuft bereits

Wir steigen auch während des laufenden Verfahrens ein, analysieren die bisherige Kommunikation und offene Anforderungen – und unterstützen selbst oder gemeinsam mit Ihrem bisherigen Steuerberater.

Phase 3

Hohe Nachforderung oder Hinzuschätzung

Werden Umsätze geschätzt, Aufzeichnungen verworfen oder Betriebsausgaben nicht anerkannt, prüfen wir die tatsächliche, rechtliche und rechnerische Grundlage.

Eine Feststellung des Betriebsprüfers muss nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Phase 4

Schlussbesprechung oder Prüfungsbericht

Ist die Prüfung bereits weit fortgeschritten, prüfen wir die verbleibenden Handlungsmöglichkeiten und die Strategie für das weitere Verfahren.

Zweitmeinung zur Betriebsprüfung

Sie müssen Ihren Steuerberater nicht wechseln.

Nicht jede Steuerkanzlei begleitet regelmäßig komplexe oder konfliktbeladene Betriebsprüfungen. Eine unabhängige zweite Einschätzung kann sinnvoll sein – ohne das bestehende Mandat zu beenden.

  • Wir beurteilen einzelne Feststellungen, Berechnungen oder die gesamte Prüfung unabhängig.
  • Buchhaltung, Jahresabschluss und laufende Beratung bleiben bei Ihrer bisherigen Kanzlei.
  • Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen.
  • Sie entscheiden, ob wir nur einschätzen oder die Prüfung aktiv begleiten.

Kostenlos & unverbindlich

Lassen Sie Ihren Fall zunächst einschätzen.

Schildern Sie kurz Ihre Situation und laden Sie vorhandene Unterlagen hoch. Wir sichten sie und melden uns mit einer ersten Rückmeldung: ob und in welcher Form wir sinnvoll helfen können – und soweit bereits möglich, wie die Aussichten grob einzuschätzen sind und mit welchem Aufwand für die nächsten Schritte zu rechnen ist.

Gut zu wissen

Die Ersteinschätzung ist eine erste Orientierung, noch keine vollständige steuerliche oder rechtliche Prüfung einzelner Feststellungen. Durch das Absenden entsteht kein kostenpflichtiger Auftrag – eine weitergehende Beratung beginnt erst, wenn wir Vorgehen und Vergütung gemeinsam abgestimmt haben.

1. Wo steht Ihre Betriebsprüfung aktuell?
2. Welche Nachzahlung steht ungefähr im Raum?
3. Haben Sie einen Steuerberater?
Wünschen Sie eine Zweitmeinung?

5. Unterlagen hochladen (optional, auch später möglich)

Prüfungsanordnung, Schreiben des Prüfers, vorläufige Feststellungen, Berechnungen, Prüfungsbericht.

Verschlüsselte Übertragung · Kein kostenpflichtiger Auftrag durch das Absenden

Porträt Nico Bützler

Wer hinter dem Angebot steht

Ausbildung in der Finanzverwaltung. Heute auf der Seite des Unternehmers.

Nico Bützler · Steuerberater · Dipl.-Finw. (FH)

Nach der Ausbildung in der Finanzverwaltung und acht Jahren bei PwC bis zum Senior Manager führe ich mit NB Steuerberatung eine eigene Kanzlei in Köln. Betriebsprüfung Hilfe ist unser spezialisiertes Angebot für Unternehmer, deren Prüfung zum ernsthaften Problem wird.

Eine Betriebsprüfung ist nicht nur eine Frage des materiellen Steuerrechts. Entscheidend sind ebenso Verfahrensrecht, Prüfungsstrategie, Sachverhaltsaufbereitung, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und die wirtschaftliche Bewertung einzelner Feststellungen.

Kanzlei am Friesenplatz, KölnBundesweit – digital, telefonisch, per Video

Ablauf

In vier Schritten zur Klarheit.

  1. 1

    Fall schildern

    Kurzes Formular ausfüllen und vorhandene Unterlagen hochladen.

  2. 2

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir sichten Ihre Angaben unverbindlich.

  3. 3

    Rückmeldung

    Ob und wie wir helfen können, sinnvolle nächste Schritte, ungefährer Aufwand.

  4. 4

    Erst dann Beauftragung

    Nur nach Abstimmung von Vorgehen und Vergütung.

Mit dem Hochladen Ihrer Unterlagen gehen Sie kein kostenpflichtiges Mandat ein.

Typische Prüfungsfeststellungen

Wenn einzelne Feststellungen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Wenn erhebliche Mehrsteuern im Raum stehen, sollte zunächst geklärt werden, welche Feststellungen tatsächlich belastbar sind. Wir schauen uns deren Grundlage strukturiert an – etwa bei:

  • Hinzuschätzungen
  • Schätzungsmethoden
  • Sicherheitszuschläge
  • Kassenführung
  • Formelle Buchführungsmängel
  • Nicht anerkannte Betriebsausgaben
  • Privatanteile
  • Umsatzsteuer
  • Ungeklärte Geldbewegungen
  • Verrechnungskonten
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Sonstige Mehrergebnisse

Häufige Fragen

Fragen zur Hilfe bei der Betriebsprüfung

Kann ich Sie beauftragen, obwohl die Betriebsprüfung bereits läuft?

+

Ja. Wir können in jeder Phase einsteigen – auch wenn bereits Anforderungen, vorläufige Feststellungen oder eine Schlussbesprechung anstehen. Wir verschaffen uns zunächst einen Überblick über den bisherigen Verlauf.

Muss ich meinen bisherigen Steuerberater wechseln?

+

Nein. Sie können uns ausschließlich für die Betriebsprüfung, einzelne Feststellungen oder eine Zweitmeinung hinzuziehen. Buchhaltung, Jahresabschluss und laufende Beratung bleiben bei Ihrer bisherigen Kanzlei. Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit ihr zusammen.

Können Sie auch nur einzelne Feststellungen prüfen?

+

Grundsätzlich ja. Gerade bei Hinzuschätzungen oder einzelnen Feststellungen mit großer finanzieller Wirkung ist eine gezielte Prüfung oft sinnvoll.

Beraten Sie nur Unternehmen aus Köln?

+

Nein. Wir beraten bundesweit. Unterlagen werden digital eingereicht, Abstimmungen erfolgen telefonisch oder per Videokonferenz. Unsere Kanzlei sitzt in Köln.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Ersteinschätzung?

+

Insbesondere die Prüfungsanordnung sowie die aktuell relevanten Schreiben, Fragen des Prüfers, bisherige Antworten, vorläufige Feststellungen oder Berechnungen. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach.

Was kostet die weitere Beratung?

+

Das hängt von Umfang, Verfahrensstand und Komplexität ab. Nach der Ersteinschätzung stimmen wir den erwartbaren Aufwand transparent mit Ihnen ab – häufig als Pauschalvereinbarung für das Projekt.

Können Sie garantieren, dass sich die Nachzahlung reduziert?

+

Nein. Seriös lässt sich das nicht garantieren. Wir prüfen, ob die tatsächliche, rechtliche und rechnerische Grundlage der Feststellungen belastbar ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Lassen Sie die Ausgangslage einschätzen, bevor Sie das weitere Vorgehen festlegen.

Fallbeschreibung und Unterlagen können Sie kostenlos und unverbindlich einreichen. Wir melden uns mit einer ersten Rückmeldung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern