Betriebsprüfung angekündigt
Wir analysieren die Prüfungsanordnung, die betroffenen Jahre und Steuerarten, identifizieren erkennbare Risikobereiche und strukturieren das weitere Vorgehen.
Hilfe bei Betriebsprüfung & Außenprüfung
Wir unterstützen Unternehmer bei schwierigen und bereits laufenden Betriebsprüfungen. Wir analysieren die Ausgangslage, prüfen Hinzuschätzungen und andere streitige Feststellungen und entwickeln eine klare Strategie für das weitere Verfahren.
Steuerberater · Dipl.-Finw. (FH) · Bundesweite Beratung

Typische Situationen
„Der Prüfer fordert immer weitere Unterlagen.“
„Plötzlich stehen erhebliche Hinzuschätzungen im Raum.“
„Sie verstehen nicht, wie das Finanzamt auf die geforderte Summe kommt.“
„Bestimmte Betriebsausgaben oder Umsätze werden anders beurteilt.“
„Ihr Steuerberater begleitet die Prüfung, Sie möchten aber eine unabhängige zweite Einschätzung.“
„Sie haben Ihre steuerlichen Angelegenheiten bisher weitgehend selbst organisiert und benötigen jetzt Unterstützung.“
Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, sehen wir uns Ihren Fall an – kostenlos und unverbindlich.
Fall kostenlos einschätzen lassenEinstieg in jeder Phase
Wir analysieren die Prüfungsanordnung, die betroffenen Jahre und Steuerarten, identifizieren erkennbare Risikobereiche und strukturieren das weitere Vorgehen.
Wir steigen auch während des laufenden Verfahrens ein, analysieren die bisherige Kommunikation und offene Anforderungen – und unterstützen selbst oder gemeinsam mit Ihrem bisherigen Steuerberater.
Werden Umsätze geschätzt, Aufzeichnungen verworfen oder Betriebsausgaben nicht anerkannt, prüfen wir die tatsächliche, rechtliche und rechnerische Grundlage.
Eine Feststellung des Betriebsprüfers muss nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Ist die Prüfung bereits weit fortgeschritten, prüfen wir die verbleibenden Handlungsmöglichkeiten und die Strategie für das weitere Verfahren.
Zweitmeinung zur Betriebsprüfung
Nicht jede Steuerkanzlei begleitet regelmäßig komplexe oder konfliktbeladene Betriebsprüfungen. Eine unabhängige zweite Einschätzung kann sinnvoll sein – ohne das bestehende Mandat zu beenden.
Kostenlos & unverbindlich
Schildern Sie kurz Ihre Situation und laden Sie vorhandene Unterlagen hoch. Wir sichten sie und melden uns mit einer ersten Rückmeldung: ob und in welcher Form wir sinnvoll helfen können – und soweit bereits möglich, wie die Aussichten grob einzuschätzen sind und mit welchem Aufwand für die nächsten Schritte zu rechnen ist.
Gut zu wissen
Die Ersteinschätzung ist eine erste Orientierung, noch keine vollständige steuerliche oder rechtliche Prüfung einzelner Feststellungen. Durch das Absenden entsteht kein kostenpflichtiger Auftrag – eine weitergehende Beratung beginnt erst, wenn wir Vorgehen und Vergütung gemeinsam abgestimmt haben.

Wer hinter dem Angebot steht
Nico Bützler · Steuerberater · Dipl.-Finw. (FH)
Nach der Ausbildung in der Finanzverwaltung und acht Jahren bei PwC bis zum Senior Manager führe ich mit NB Steuerberatung eine eigene Kanzlei in Köln. Betriebsprüfung Hilfe ist unser spezialisiertes Angebot für Unternehmer, deren Prüfung zum ernsthaften Problem wird.
Eine Betriebsprüfung ist nicht nur eine Frage des materiellen Steuerrechts. Entscheidend sind ebenso Verfahrensrecht, Prüfungsstrategie, Sachverhaltsaufbereitung, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und die wirtschaftliche Bewertung einzelner Feststellungen.
Ablauf
Kurzes Formular ausfüllen und vorhandene Unterlagen hochladen.
Wir sichten Ihre Angaben unverbindlich.
Ob und wie wir helfen können, sinnvolle nächste Schritte, ungefährer Aufwand.
Nur nach Abstimmung von Vorgehen und Vergütung.
Mit dem Hochladen Ihrer Unterlagen gehen Sie kein kostenpflichtiges Mandat ein.
Typische Prüfungsfeststellungen
Wenn erhebliche Mehrsteuern im Raum stehen, sollte zunächst geklärt werden, welche Feststellungen tatsächlich belastbar sind. Wir schauen uns deren Grundlage strukturiert an – etwa bei:
Häufige Fragen
Ja. Wir können in jeder Phase einsteigen – auch wenn bereits Anforderungen, vorläufige Feststellungen oder eine Schlussbesprechung anstehen. Wir verschaffen uns zunächst einen Überblick über den bisherigen Verlauf.
Nein. Sie können uns ausschließlich für die Betriebsprüfung, einzelne Feststellungen oder eine Zweitmeinung hinzuziehen. Buchhaltung, Jahresabschluss und laufende Beratung bleiben bei Ihrer bisherigen Kanzlei. Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit ihr zusammen.
Grundsätzlich ja. Gerade bei Hinzuschätzungen oder einzelnen Feststellungen mit großer finanzieller Wirkung ist eine gezielte Prüfung oft sinnvoll.
Nein. Wir beraten bundesweit. Unterlagen werden digital eingereicht, Abstimmungen erfolgen telefonisch oder per Videokonferenz. Unsere Kanzlei sitzt in Köln.
Insbesondere die Prüfungsanordnung sowie die aktuell relevanten Schreiben, Fragen des Prüfers, bisherige Antworten, vorläufige Feststellungen oder Berechnungen. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach.
Das hängt von Umfang, Verfahrensstand und Komplexität ab. Nach der Ersteinschätzung stimmen wir den erwartbaren Aufwand transparent mit Ihnen ab – häufig als Pauschalvereinbarung für das Projekt.
Nein. Seriös lässt sich das nicht garantieren. Wir prüfen, ob die tatsächliche, rechtliche und rechnerische Grundlage der Feststellungen belastbar ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Fallbeschreibung und Unterlagen können Sie kostenlos und unverbindlich einreichen. Wir melden uns mit einer ersten Rückmeldung.
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